Erst vorhandene Rechte
und Kassenleistungen aktivieren.
Gesundheitsbezogene Weiterbildung kann unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen mit Bildungszeit verbunden werden.
Zertifizierte Präventionsangebote können zusätzlich von der eigenen Krankenkasse bezuschusst werden.
Anspruch und Voraussetzungen richten sich nach dem Landesrecht.
Zum Beispiel Stressmanagement, Resilienz oder gesundheitsgerechtes Verhalten.
Höhe und Voraussetzungen hängen von Kasse und Angebot ab.